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Betriebsausgaben: Aktuelle Urteile für Ihren Vorteil

Ihr Geld, Ihre Ausgaben – wir fordern ein, was Ihnen zusteht!

Das Finanzamt lehnt Betriebsausgaben oft ohne detaillierte Begründung ab. Oder es geht auf Ihre konkrete Situation beim Thema steuerliche Absetzbarkeit gar nicht ein.

 

Dabei stehen Ihnen viele steuerliche Abzüge zu, wenn sie rechtssicher dokumentiert und begründet sind.Unsere TaxPro Steuerexperten wissen genau, welche aktuellen Urteile Ihnen helfen und wie wir das Finanzamt dazu bringen, Ihre Betriebsausgaben anzuerkennen.​

YouTube Video: Auto absetzen Zu teuer für's Finanzamt? HAMMER URTEIL von GANZ OBEN!

Hier sind Beispiele aus der Praxis, in denen wir das Finanzamt in die Schranken weisen – und Ihre Ausgaben durchsetzen:

 

1. Bewirtungskosten – volle Absetzbarkeit sichern!

 

Das Finanzamt zweifelt oft an der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungskosten. Gerne werden formale Fehler gesucht, um den Abzug komplett zu verweigern. Die TaxPro Lösung:

  • Wir sorgen für eine rechtssichere Dokumentation, die das Finanzamt akzeptieren muss.

  • Wir berufen uns auf aktuelle Urteile, die klarstellen, wann Bewirtungskosten voll abzugsfähig sind – auch für Unternehmer und Selbstständige!

 

2. Firmenwagen – nicht zu viel zahlen!

 

Das Finanzamt setzt oft pauschal hohe Privatnutzungsanteile an, selbst wenn der Firmenwagen fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Die TaxPro Lösung:

  • Wir prüfen, ob Sie von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren können.

  • Wir prüfen Fahrtenbuch & Nachweise, damit das Finanzamt die Nutzung korrekt einstuft.

  • Falls das Finanzamt pauschal hohe Werte ansetzt, fordern wir die Korrektur anhand neuester Gerichtsurteile!

 

3. Homeoffice & Arbeitszimmer – was wirklich abzugsfähig ist!

 

Das Finanzamt lehnt den Abzug fürs Arbeitszimmer oder Homeoffice oft mit der Begründung ab, dass kein „abgeschlossener Raum“ oder „keine betriebliche Notwendigkeit“ vorliegt. Die TaxPro Lösung:

  • Aktuelle Steuerurteile zeigen, dass selbst kleine Räume steuerlich anerkannt werden müssen!

  • Wir weisen nach, dass Ihr Homeoffice notwendig und betrieblich unverzichtbar ist.

  • Wir nutzen alle gesetzlichen Regelungen, um den maximalen Abzug zu sichern.

 

4. Branchenspezifische Ausgaben – Finanzamt trickst mit Pauschal-Ablehnungen!

 

Ob IT, Handwerk, Medizin oder Gastronomie – jede Branche hat eigene notwendige Betriebsausgaben. Doch das Finanzamt pauschaliert oft und unterstellt, dass bestimmte Kosten „privat“ seien. DIE TaxPro Lösung:

  • Wir bringen spezielle Steuerregelungen und Urteile für Ihre Branche auf den Tisch.

  • Wir belegen mit gerichtlichen Präzedenzfällen, dass Ihre Kosten abzugsfähig sind.

  • Wir setzen Ihre Ansprüche durch – egal, ob Fortbildung, Werkzeug oder Spezialausrüstung!

 

5. Werbekosten & Marketing – Finanzamt erkennt kreative Kosten nicht an!

 

Das Finanzamt unterstellt oft, dass Werbe- und Marketingkosten unnötig hoch sind oder privat motiviert. Besonders betroffen: Social-Media-Werbung, Sponsoring & Influencer-Kooperationen. Die TaxPro Lösung:

  • Wir nutzen neue Urteile, die digitale Werbekosten absichern.

  • Wir stellen klare Verbindungen zwischen Ausgaben & Geschäftszweck her.

  • Wir holen für Sie den maximalen steuerlichen Vorteil raus – und lassen uns nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen.

 

Warum TaxPro?

 

Das Finanzamt muss sich an Recht und Gesetz halten – aber es lehnt trotzdem viele Ausgaben einfach ab. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre berechtigten Betriebsausgaben auch wirklich absetzen können!

  • Über 30 Jahre Erfahrung in Betriebsprüfungen & Steuerstreit

  • Aktuelle Urteile & Musterprozesse für Ihre Vorteile

  • Persönliche Beratung & starke Durchsetzung gegen das Finanzamt

Erfahren Sie mehr rund um das Thema Betriebsausgaben und Finanzamt!

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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