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Wie TaxPro die Steuer wegen angeblicher Bar-Provisionen zu Fall bringt

Ausgangslage: Das Finanzamt unterstellt nicht erklärte Provisionseinnahmen

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Unser Mandant geriet wegen angeblicher Provisionseinnahmen ins Visier der Steuerfahndung.

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Das Finanzamt warf ihm vor, Provisionen erhalten und diese Einnahmen nicht versteuert zu haben.

Es ging um erhebliche Beträge, insgesamt 85.000 Euro.

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Auf dieser Grundlage erhöhte das Finanzamt die Einkommensteuer und begann mit der Vollstreckung. 

 

​Der Mandant wehrte sich.

TaxPro übernahm den Fall.

YouTube Video: Bargeld & Finanzamt - Neues Urteil ist da!
​Strategie: Wer Steuern fordert, muss seine Behauptungen beweisen
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Der entscheidende Punkt war die Beweislage.

Das Finanzamt stützte die Steuernachforderung insbesondere auf Tabellen und Erkenntnisse der Steuerfahndung. Nach Auffassung des Finanzamts sollten diese belegen, dass unser Mandant die Provisionen persönlich erhalten hatte.

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TaxPro griff genau diese Grundlage an.
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Denn eine Tabelle mit Zahlen beantwortet noch nicht die entscheidende Frage:

Wer hat das Geld tatsächlich erhalten – und wem sind diese Einnahmen steuerlich zuzurechnen?

TaxPro legte Unterlagen und beglaubigte Übersetzungen vor, die die tatsächlichen Zahlungen dokumentierten. 

Gleichzeitig verlangte TaxPro die vollständigen Ermittlungsunterlagen.

Denn ausgerechnet wichtige Unterlagen, sogenannte Sammelauskusftsersuchen bei den Kunden, auf denen die steuerlichen Vorwürfe beruhten, lagen TaxPro und dem Gericht nicht vollständig vor. Das Finanzamt räumte das schließlich selbst ein.

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Erster Erfolg: Finanzgericht stoppt die Steuernachforderung

TaxPro beantragte beim Hessischen Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung zum Schutz vor der Vollstreckung. 

Mit Erfolg.

Der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts setzte die Vollziehung der angegriffenen Einkommensteuerbescheide aus. Die Kosten des Verfahrens musste das Finanzamt tragen. 

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Besonders wichtig war die Begründung des Gerichts:

Das Finanzamt trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass die angeblichen Einnahmen unserem Mandanten steuerlich zuzurechnen sind.

Genau daran bestanden ernstliche Zweifel.

Das Finanzgericht stellte fest, dass die von der Steuerfahndung vorgelegten Unterlagen nur fragmentarisch waren. Aus den Tabellen ließ sich nicht erkennen, an wen die Provisionen tatsächlich ausgezahlt worden waren. Auch war aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie die Steuerfahndung die Beträge unserem Mandanten zugeordnet hatte. 

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Finanzamt verlangt Sicherheitsleistung – TaxPro setzt sich auch hier durch

Das Finanzamt wollte die Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung akzeptieren.

Zur Begründung verwies es unter anderem auf Auslandskonten und Auslandsbeziehungen unseres Mandanten. 

TaxPro widersprach.

Denn allein Auslandskonten und Beziehungen im Ausland bedeuteten nicht, dass eine spätere Vollstreckung der Steuerforderung gefährdet war.

Auch damit folgte das Finanzgericht TaxPro.

Die Richter lehnten eine Sicherheitsleistung ab. Die Aussetzung der Vollziehung wurde damit ohne Sicherheitsleistung gewährt.

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Dann der vollständige Erfolg: Das Finanzamt gibt auch im Klageverfahren nach

Nach dem Erfolg im Eilverfahren lief das Klageverfahren weiter.

Dann kam die entscheidende Wendung:

Das Finanzamt gab die streitige Steuernachforderung vollständig auf. Die angeblichen Provisionseinkünfte ließ das Finanzamt fallen. 

Damit hatte TaxPro das Klageziel erreicht.

Die Steuernachforderung mit Zinsen und Solidaritätszuschlag war abgewehrt.

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Ergebnis: TaxPro gewinnt – das Finanzamt trägt die Kosten

Der Erfolg war vollständig:

  • Das Finanzamt musste die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen.

  • Auch die Kosten des Klageverfahrens wurden dem Finanzamt auferlegt.

  • Das Finanzamt musste außerdem die Kosten für das Einspruchsverfahren erstatten. 

 
Was Sie daraus mitnehmen sollten

Das Finanzamt darf Ihnen Einnahmen nicht allein deshalb steuerlich zurechnen, weil Ihr Name in einer Liste, Tabelle oder Auswertung der Steuerfahndung auftaucht.

Wer Ihnen Einnahmen steuerlich zurechnen will, muss die tatsächlichen Voraussetzungen dafür nachweisen können.

Gerade bei angeblichen Bargeldeinnahmen, Provisionen und Ermittlungen der Steuerfahndung lohnt sich deshalb der genaue Blick auf die Beweise:

  • Woher stammen die Daten?

  • Wer hat das Geld tatsächlich erhalten?

  • Wie wurde die Zahlung dem Steuerpflichtigen zugeordnet?

  • Welche Originalunterlagen liegen der Steuerfahndung vor?

  • Hat das Finanzamt auch die entlastenden Tatsachen berücksichtigt?

 

Dieser Fall zeigt:

Es reicht nicht, wenn das Finanzamt Einnahmen behauptet. Am Ende muss es seine Steuerforderung auch beweisen können.

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Das Finanzamt unterstellt Ihnen nicht erklärte Einnahmen?

TaxPro prüft die Beweise hinter der Steuerforderung – und greift an, wenn aus Vermutungen plötzlich Steuern werden.

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor eine unbewiesene Behauptung zu Ihrer Steuerschuld wird.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Steuerschätzungen:
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Kontakt

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

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T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Weitere Informationen

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Rechtliches

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

HRB 124610

Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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