Wie TaxPro ein ganzes Gerichtsverfahren wegen Gehörsverletzung neu aufrollen ließ
Ausgangslage: Steuerschätzung nach Geldverkehrsrechnung – ohne Akteneinsicht
Ein Trockenbauer wurde vom Finanzamt geschätzt, weil er Einnahmen teilweise in bar vereinnahmte und keine Kasse führte. Die Prüfer erstellten eine Geldverkehrsrechnung und ermittelten daraus angebliche Einnahmefehlbeträge.
Die Schätzungen führten zu erheblichen Steuernachforderungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer).
In der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht erschien niemand für den Kläger – weil seiner Bevollmächtigten zuvor die Akteneinsicht verweigert worden war. Das Gericht wies die Klage in erster Instanz ab.
YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: TaxPro legt erfolgreich Beschwerde beim BFH ein
TaxPro machte einen schwerwiegenden Verfahrensfehler geltend:
-
Das Finanzgericht hätte die Akteneinsicht ermöglichen müssen.
-
Die Ablehnung verletzte das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG).
-
Die Behauptung, es handle sich um eine Prozessverschleppung, war haltlos.
Ergebnis: BFH hebt das Urteil vollständig auf
-
Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts in vollem Umfang auf
-
Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen
-
Der Kläger erhält damit eine neue Chance auf rechtliches Gehör und Prüfung der Schätzung
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
-
Akteneinsicht ist Ihr gutes Recht – auch bei vermeintlich klaren Fällen
-
Eine verweigerte Akteneinsicht kann ganze Urteile zu Fall bringen
-
TaxPro kennt die verfahrensrechtlichen Details, um solche Entscheidungen erfolgreich anzufechten
Das Gericht hat Ihre Argumente ignoriert? Ihnen wurde keine Akteneinsicht gewährt?
Lassen Sie Ihre Verfahren prüfen – wir holen zurück, was Ihnen zusteht.