Das höchste deutsche Steuergericht hat entschieden. Was das für Vermieter und Mieter gleichermaßen bedeutet
Frankfurt am Main
28. Oktober 2024
Das Urteil schlägt hohe Wellen. Der Bundesfinanzhof hat in einem am 24. Oktober 2024 veröffentlichten Urteil geklärt, ob das Finanzamt Mietverträge einsehen darf, um mögliche Steuervergehen zu prüfen (Aktenzeichen IX R 6/23).
Der Gerichtsprozess
Im Mittelpunkt stand eine Vermieterin, die ihre Einnahmen meldete und Kontoauszüge vorlegte, sich jedoch weigerte, ihre Mietverträge offenzulegen – aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Mieter. Das Finanzamt hingegen forderte diese Einsicht, um sicherzustellen, dass die Mietverhältnisse nicht „zu günstig“ sind, etwa bei Vermietungen an Familienangehörige oder Freunde, da sonst Steuervorteile entfallen können.
Der Bundesfinanzhof stellt jetzt fest, dass eine Offenlegung der Mietverträge „eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerbetrug“ darstellt.
Widerspruch zwischen Datenschutz und Steuerinteressen
Das Urteil betont auch die Rechte der Mieter, die ein starkes Grundrecht auf Datenschutz und Selbstbestimmung über ihre Daten haben. Dennoch entschied der Bundesfinanzhof zugunsten des Finanzamts. Die Vermieterin muss die Mietverträge vorlegen und ihre Mieter darüber informieren. Aus Sicht des Gerichts wiegt die Bekämpfung von Steuerbetrug in diesem Fall schwerer als der Datenschutz.
Nächste Schritte für Betroffene
Wer sich als Vermieter in einer ähnlichen Lage befindet, sollte seine Rechte prüfen und kann gegen entsprechende Aufforderungen der Finanzbehörde Einspruch einlegen. Die aktuelle Entscheidung könnte in der nächsten Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof landen, da die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung hier eine zentrale Rolle spielt.