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Darf das Finanzamt auf Auslandskonten zugreifen?

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Konto im Ausland haben – und wie Sie sich bei der Meldung an das Finanzamt schützen können.

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Haben Sie ein Konto im Ausland?

Dann interessiert sich das deutsche Finanzamt möglicherweise dafür – auch ohne Vorwarnung. Denn jedes Jahr melden über 100 Länder automatisch Daten zu Auslandskonten deutscher Steuerpflichtiger. Grundlage ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) – und der Stichtag ist der 30. September.

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Doch was wird genau gemeldet? Wer ist betroffen? Und was können Sie tun, wenn Sie feststellen, dass Zahlungen auf Ihrem Auslandskonto steuerlich relevant waren?

YouTube Video: Finanzamt in allen Konten I DAS passiert am 30. September!

Automatischer Informationsaustausch: Diese Daten landen beim Finanzamt

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Mehr als 100 Länder weltweit, darunter die gesamte EU, Großbritannien, die Schweiz und auch die Türkei, melden jährlich an das deutsche Finanzamt:

  • Ihren Vor- und Nachnamen

  • Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitzadresse

  • Ihre Steuer-ID

  • Kontonummer, Konto-Saldo und

  • Einzahlungen auf das Konto im letzten Meldezeitraum (aktuell: 1. August des Vorjahres bis 31. Juli des aktuellen Jahres)

 

Und das vollautomatisiert – Sie können nicht widersprechen oder sich auf Datenschutzrechte berufen. Auch Kleinbeträge werden erfasst, es gibt keine Freigrenze.

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Was das Finanzamt dann wissen will: Herkunft und Steuerpflicht

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Wenn auf dem Auslandskonto Einnahmen verbucht wurden, stellt das Finanzamt unangenehme Fragen:

  • Handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen?

  • Woher stammt das Geld?

  • Sind Belege oder Verträge vorhanden?

 

Besonders kritisch sind:

  • Familieninterne Geldtransfers ohne Nachweis (z. B. Darlehen ohne Vertrag)

  • Private Verkäufe ohne Beleg über ursprüngliche Anschaffungskosten

  • Einnahmen aus Vermietung, Handel oder Dienstleistungen

 

Das Finanzamt erwartet klare Beweise – sonst drohen Schätzungen, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.

 

Was tun, wenn man etwas „vergessen“ hat? Die Selbstanzeige als Chance

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Stellen Sie bei der Prüfung Ihrer Auslandskonto-Auszüge fest, dass steuerlich relevante Einnahmen nicht erklärt wurden, kann eine Selbstanzeige der richtige Weg sein. Aber Vorsicht: Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie vollständig, korrekt und rechtlich einwandfrei ist – bereits kleine Fehler können diese Wirkung zunichtemachen.

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TaxPro berät Sie professionell bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige. Unsere erfahrenen Steuerrechtsexperten wissen, worauf es ankommt, kennen die typischen Fallstricke – und sorgen dafür, dass Ihre Selbstanzeige wirklich wirksam ist. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Kontobewegungen, helfen bei der rechtlichen Einordnung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Unser Ziel: Keine Strafe, keine Buße, keine unnötigen Risiken – sondern eine saubere Lösung, die Sie rechtlich absichert.

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Jetzt handeln – bevor das Finanzamt es tut.

Kontaktieren Sie TaxPro noch heute, wenn Sie ein Auslandskonto haben oder unsicher sind, ob Handlungsbedarf besteht. Der 30. September ist Stichtag – wir machen Sie rechtlich sicher.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Auslandskonto:

YouTube Video: Türkei gibt deutschem Finanzamt Zugriff auf Konten!
YouTube Video: Hat das Finanzamt eigentlich Zugriff auf PayPal Konten?
YouTube Video: Finanzamt in allen Konten I Neues Urteil im Musterprozess!
YouTube Video: Finanzamt in allen Konten I DAS passiert am 31. Juli!

Kontakt

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

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T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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