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Neues Urteil klärt Streit ums Auto bei der Steuer

Der Musterprozess: Wenn der Lamborghini zu teuer fürs Finanzamt ist

 

Ein Prüfsachverständiger wollte seinen Lamborghini (Neupreis 279.000 €) und einen BMW (89.000 €) steuerlich absetzen. Für private Fahrten hatte er andere Fahrzeuge, darunter einen Ferrari. Trotzdem lehnte das Finanzamt ab:

  • Fahrtenbuch: Unleserlich, daher unbrauchbar.

  • Auto zu teuer: Der Lamborghini sei eher ein Prestigeobjekt als ein geschäftliches Fahrzeug.

 

Die Folge: Steuerbescheide mit hohen Nachzahlungen.

Doch der Mann gab nicht auf und klagte. Mit Erfolg!

YouTube Video: Auto absetzen Zu teuer für's Finanzamt?

Das Urteil: Bundesfinanzhof stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen

Nach einer ersten Niederlage vor dem Finanzgericht München zog der Kläger vor den Bundesfinanzhof. Dieser hob das Urteil am 19. Dezember 2024 auf und stellte klar:

  1. Beweislast:
    Das Finanzamt muss beweisen, dass ein Fahrzeug privat genutzt wird, und darf sich nicht auf bloße Vermutungen verlassen.

  2. Prestige ist relativ:
    Ob ein Fahrzeug „zu luxuriös“ ist, hängt von objektiven Kriterien wie Motorleistung, Ausstattung oder Kundenerwartungen ab – nicht von subjektiven Einschätzungen.

  3. Fahrtenbuch und Beweismittel:
    Selbst wenn ein Fahrtenbuch unleserlich ist, muss das Finanzamt alternative Beweise (wie Transkripte) prüfen.

  4. Verhältnismäßigkeit:
    Jedes Argument des Finanzamts muss wirtschaftlich und rechtlich nachvollziehbar sein.

 

Das bedeutet das Urteil für Sie

Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen: Ihre Wahl des Firmenwagens ist Ihre unternehmerische Freiheit. Der Fiskus darf nicht einfach pauschal ablehnen oder über „angemessene“ Fahrzeuge urteilen, ohne dies klar zu begründen.

 

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Haben Sie Streit mit dem Finanzamt wegen Ihres Firmenwagens? Mit der Erfahrung aus bahnbrechenden Musterprozessen wie dem aktuellen steht TaxPro an Ihrer Seite. Nutzen Sie unsere Expertise und sichern Sie Ihre Rechte – damit Ihr Auto nicht zum Streitobjekt wird. Handeln Sie jetzt!

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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