Zahlt der Steuerzahler am Ende die Rechnung für die Wirecard Pleite? Die Antworten im Interview mit der Deutschen Presseagentur.
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dpa Interview
21. Juli 2020
Wirecard räumt im Juni Luftbuchungen in Milliardenhöhe ein. Die bis dato gezahlten Steuern waren dementsprechend zu hoch. Jetzt muss der Staat mit Rückforderungen rechnen. Derweil wird bekannt, dass das Kanzleramt schon lange über die Ermittlungen gegen den Zahlungsdienstleister informiert war.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich im September 2019 in China für den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard eingesetzt, obwohl das Kanzleramt über Sonderermittlungen der Bankenaufsicht informiert war. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Spiegel“, das Ressort habe „am 23. August auf Anfrage des Kanzleramts per E-Mail verschiedene Informationen zum Fall Wirecard weitergegeben“.
Mitgeteilt wurde dem Kanzleramt dem „Spiegel“ zufolge etwa, dass Wirecard in den Fokus diverser Aufsichtsbehörden gerückt war. „Das Bundesministerium der Finanzen hat an das Bundeskanzleramt auf Arbeitsebene auf – im Übrigen öffentlich bekannte – Vorwürfe gegen das Unternehmen Wirecard hingewiesen“, erklärte der Sprecher. Übermittelt worden seien zusätzlich unter anderem Bundestagsdrucksachen mit Parlamentsanfragen zu den Anschuldigungen gegen Wirecard.
Merkel hatte laut „Spiegel“ mit der Führung in Peking über einen möglichen Zusammenschluss von Wirecard mit dem chinesischen Anbieter Allscore Payments gesprochen. Es stelle sich die Frage, warum die Kanzlerin sich für das deutsche Unternehmen einsetzte, obwohl es keinen „einwandfreien Leumund“ mehr gehabt habe. Unabhängig davon ist es übliche Praxis, dass sich deutsche Politiker im Ausland auch für einheimische Unternehmen einsetzen.
Die konkreten Informationen, die das Ministerium dem Kanzleramt bereitstellte, nannte es nicht. Der „Spiegel“ zitierte aus Regierungskreisen, dass auch Unterlagen über laufende Untersuchungen der Aufsichtsbehörde Bafin sowie ein mögliches Fehlverhalten von Verantwortlichen der Wirecard AG weitergeleitet habe.
Staat muss tief in die Tasche greifen
Der mutmaßliche Betrugsskandal beim Dax-Konzern Wirecard kann die Staatskasse jetzt teuer zu stehen kommen. Grund sind mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe. Denn da der Wirecard-Vorstand die Bilanzen mit sehr wahrscheinlich erdichteten Umsätzen und Gewinnen aufblähte, hat das Unternehmen auch zu hohe Steuern gezahlt. Die nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden aber ist in solchen Fällen gängige Praxis, wie es bei Steueranwälten und Insolvenzverwaltern heißt.
Der vom Münchner Amtsgericht bei Wirecard eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist noch mit dem Insolvenzgutachten beschäftigt und nimmt zu seinen Plänen nicht Stellung. Doch haben Insolvenzverwalter die Pflicht, die Masse zu wahren und nach Möglichkeit zu mehren, damit die Gläubiger eines insolventen Unternehmens so viel wie möglich von ihrem Geld wiedersehen.
Steuerrechtsexperten verweisen auf Paragraf 41 Absatz 2 der Abgabenordnung: „Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich“, heißt es dort. Salopp formuliert: Nicht existente Gewinne und Umsätze werden auch nicht besteuert. „Bei Scheingewinnen stellt sich die Frage, ob nicht die Jahresabschlüsse wegen offenkundig falscher Zahlen und nachfolgend die Steuererklärungen und Steuerbescheide auch ohne Vorbehalt der Nachprüfung zu korrigieren sind“, sagt Marc d’Avoine, Leiter des Ausschusses Steuern und Bilanzierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands. „Die Antwort ist eindeutig ja. (…) Unsere Aufgabe ist es, Scheingewinne zu korrigieren.“
Konzern zahlte knapp 160 Millionen Euro Steuern
Bei Wirecard geht es um große Summen: Der Konzern hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt. Die Umsatzsteuer macht ebenfalls erhebliche Beträge aus, wird aber in den Gewinn- und Verlustrechnungen von Aktiengesellschaften nicht ausgewiesen.
„Wenn ein Unternehmen oder die Bilanzprüfer merken, es ist zu viel angegeben worden, bekommen Sie immer eine Verschuldensdiskussion“, sagt die Frankfurter Steueranwältin Patricia Lederer. „Die Frage ist dann, ob Vorstand oder Mitarbeiter das hätten erkennen können oder müssen.“
Bei falschen Steuererklärungen „verschicken die Finanzämter häufig Haftungsbescheide an die Verantwortlichen, die das verbrochen haben“, wie die Steuerrechtlerin sagt.
Es hilft den Betreffenden unter Umständen auch nichts, wenn sie ihr Vermögen Ehefrau oder Kindern überschreiben: „Das kann sogar Familienmitglieder treffen, wenn die Manager ihnen Immobilien oder andere Vermögenswerte übertragen haben. Sowohl Finanzämter als auch einzelne Gläubiger können Übertragungen anfechten“, sagt Lederer.
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