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  • AutorenbildPatricia Lederer

Die Schätzung bei der Steuerprüfung anfechten?

Der Rohgewinnaufschlagsatz ist ein Dauerstreit bei der Betriebsprüfung. Da lohnt sich ein Blick in die Richtsatzsammlung.



Betriebsprüfung

21. März 2019

 

Die Betriebsprüfer des Finanzamts arbeiten verstärkt mit Schätzungen gegen die betroffenen Unternehmer. Die Prüfer verwerfen die Buchhaltung aus den verschiedensten Gründen und greifen zum Mittel der Schätzung.


Eine dieser Schätzmethoden ist der sogenannte Rohgewinnaufschlagsatz.

Was ist das genau?


Der Rohgewinnaufschlagsatz steht in der sogenannten Richtsatzsammlung. Dieses Dokument veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr mit aktualisiertem Zahlenwerk. Darin stehen für bestimmte Gewerbeklassen Umsatz- und Gewinnerwartungen – zum Beispiel Gaststätten, Imbissbetriebe, Frisöre und viele andere Branchen.


Diese Zahlen sollen ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung sein, Umsätze und Gewinne von Unternehmen zu verproben und der Höhe nach hinzu zu schätzen.


Diese Schätzungen der Betriebsprüfung sind steuerrechtlich angreifbar.


Im Prozess vor dem Finanzgericht stellt sich regelmäßig die Frage: Worauf basiert eigentlich die Richtsatzsammlung? Woher kommen die Zahlen für die Umsatz- und Gewinnschätzungen, die sich das Finanzamt zunutze macht?


Dafür bestehen zwei Antworten:

Erstens: Die Richtsatzsammlung basiert auf Statistiken. Dies sind Zahlen des Statistischen Bundesamts. Quelle dafür sind Umfragen, die das Statistische Bundesamt bei Unternehmern anstellt.


Zweitens: Welche Unternehmen sind das? Mit welchen Unternehmenskennzahlen? Sind diese Zahlen kontrolliert? Und sind diese Zahlen überhaupt mit dem aktuell geprüften Betrieb vergleichbar?


Die Antwort darauf bleibt das Finanzamt regelmäßig schuldig. Der betroffene Unternehmer erhält keinen Einblick in die Daten und Zahlen der angeblichen Vergleichsbetriebe – auch nicht in anonymisierte Zahlen.


Das ist aber wesentlicher Bestandteil der Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf Waffengleichheit. Und genau darum geht es in den Prozessen vor den Finanzgerichten und in den höheren Instanzen.


Erfahren Sie mehr zum Rohgewinnaufschlagsatz bei der Betriebsprüfung.

Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!



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