Der Dauerbrenner bei der Betriebsprüfung. Dazu gibt's das neue Urteil vom Bundesgericht für Steuern
Bundesfinanzhof
03. Juni 2022
Es ist schon wieder passiert! Der Betriebsprüfer schätzt, die Steuerbescheide mit hohen Nachzahlungen sind in der Post, das Ganze endet vor Gericht. Der Streit dreht sich um die bekannten Themen:
Gastronomie und das Bargeld
Kasse und Buchhaltung
Die Z-Bons
Die Ausbeutekalkulation
Der Betriebsvergleich (äußerer und innerer)
Das Gericht ist wieder einmal anderer Meinung.
Aber: Vor Gericht kommt's noch schlimmer: Die Richter toppen die Schätzung vom Finanzamt. Der Fall ist aktuell beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz passiert.
Ist das rechtens? Dazu gibt's ein neues Urteil vom Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Steuergericht.
Der Bundesfinanzhof macht eine klare Ansage an die untere Instanz:
Das Urteil ist voller Verfahrensfehler
Das rechtliche Gehör ist nicht gewährt
Das Urteil ist eine Überraschungsentscheidung.
Plus: Die Hinzuschätzung des Finanzamts muss immer steuerrechtlicher Kontrolle standhalten. Das ist ständige Rechtsprechung in Steuersachen, und daran ist TaxPro nicht ganz unbeteiligt. Alle Schätzungen, die das Finanzamt bei der Betriebsprüfung macht, müssen immer
in sich schlüssig
wirtschaftlich machbar
vernünftig und verhältnismäßig sein
und der Betrieb muss die Schätzung überhaupt erstmal erwirtschaftet haben.
Sehen Sie hier unser aktuelles Video zu diesem Urteil in Sachen Schätzung Finanzamt bei der Betriebsprüfung an: