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Pendlerpauschale abschaffen und Dieselpreise erhöhen?

Autorenbild: Patricia LedererPatricia Lederer

Das fordert das Umweltbundesamt. Diese Steuergeschenke fördern klimaschädliches Verhalten. Was sagt das Steuerrecht dazu?



Steuerdiskussion

12. November 2021

 

Lassen sich die Klimaziele noch erreichen? Gehören klimaschädliche Subventionen wie die Pendlerpauschale und der Diesel Preis abgeschafft?


Das fordert das Umweltbundesamt. Beides seien Steuergeschenke und Subventionen, die klimaschädliches Verhalten fördern.


Auf den ersten Blick scheint das zu stimmen. Wer mit dem Auto zu Arbeit fährt, wer mit Diesel günstiger als mit Benzin tankt - der spart Steuern und Abgaben. Der schont die Umwelt damit nicht.


Doch Vorsicht! Ein Blick ins Steuerrecht lohnt.


Weder die Pendlerpauschale noch der Preis für Diesel sind sogenannte "Steuergeschenke" oder steuerliche Subventionen.


Beides basiert auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht.


Im Steuerrecht gilt das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Die steuerliche Belastung muss sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bürger*innen und Unternehmen ausrichten.


Für diese finanzielle Leistungsfähigkeit sind objektive Kriterien entscheidend. Objektiv heißt:

  • Das Einkommen ist zu versteuern

  • und Aufwendungen zur Erzielung dieses Einkommens sind steuerlich absetzbar.

Zu genau diesen Aufwendungen zählen die beruflichen Autofahrten. Seien es die Wege zur Arbeit oder die geschäftlichen Fahrten zu Kunden oder die Auslieferungen von Waren.

Fahrtkosten, die durch den Beruf bedingt sind - sei es als Angestellter, Selbständiger oder Unternehmer - sind daher steuerlich absetzbar.


Dieses Prinzip steuerlicher Leistungsfähigkeit ist im Steuerrecht verankert. Es genießt Verfassungsrang, steht also auf einer Stufe mit den Grundrechten im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat dies durch Urteil vom 09.12.2008 bestätigt.


An der Pendlerpauschale und dem Diesel Preis zu rütteln, greift daher in die Grundrechte ein. Die Forderung aus dem Umweltbundesamt kann daher den gesellschaftlichen Diskurs anstoßen - nicht mehr und nicht weniger. Für eine Änderung des Steuerrechts braucht es mehr als das.


Erfahren Sie mehr dazu:

Sehen Sie hier unser neues Video zum Aus für die Pendlerpauschale an!




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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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