Die Gemeinde Ahlen pfändet den Mops Edda und verkauft das Tier auf eBay Kleinanzeigen. Ist das zulässig?
Hundesteuer
15. März 2019
Die Gemeinde Ahlen pfändet den Mops Edda und verkauft das Tier auf eBay Kleinanzeigen.
Ist die Vollstreckung gegen einen Hund in Sachen Hundesteuer erlaubt?
Verstößt diese Vollstreckung gegen den Tierschutz?
Die Pfändung ist klar rechtswidrig.
Hintergrund war bei Mops Edda, dass die Hundehalterin der Gemeinde die Hundesteuer schuldete.
Dass der Gläubiger einer Forderung im Grundsatz zu Vollstreckungsmaßnahmen greifen darf, ist klar. Im Grundsatz heißt aber auch: Der Gläubiger muss die Rechtsvorschriften für die Vollstreckung beachten.
Dies gilt umso mehr als die Gemeinde ähnlich wie das Finanzamt ihre Forderungen direkt vollstrecken kann, ohne Prozess durch die Instanzen. Hundesteuer genauso wie die Gewerbesteuer sind direkt vollstreckbar und pfändbar ohne Gerichtsprozess.
Für diese besondere Situation schreibt das Gesetz klare Schranken für die Vollstreckung vor.
Für die Pfändung von Tieren regelt die Zivilprozessordnung ganz klar: Der Gläubiger muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Willkür Vollstreckungen sind verboten.
Verhältnismäßigkeit bedeutet: Die Stadt muss eine Abwägungsentscheidung treffen – zwischen der Beitreibung ihrer Forderung auf der einen Seite und den berechtigten Tierschutz Interessen auf der anderen Seite.
Diese Abwägungsentscheidung muss die Stadt aktenkundig und damit überprüfbar machen. Den Betroffenen steht selbstverständlich das Grundrecht auf Akteneinsicht zu.
Unterbleibt diese Abwägungsentscheidung und kommt es zur willkürlichen Vollstreckung, dann steht den Betroffenen ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
Zum einen auf Ersatz des finanziellen Schadens, zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens für den Verlust des geliebten Tiers, also Schmerzensgeld. Diese Ansprüche müssen die Betroffenen fristgerecht geltend machen, damit sie nicht verjähren.
Erfahren Sie mehr zur Rechtswidrigkeit bei der Pfändung von Mops Edda.
Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!
Comments