Die Initiative #taxmenow fordert mehr Steuern für Vermögende. Das trifft alle Bürger mit Ersparnissen, Erbschaften und Immobilien. Die Forderung ist nicht zu Ende gedacht!

Steuererhöhungen
27. September 2021
Eine Gruppe Millionäre hat sich in der Initiative #taxmenow organisiert. Die Forderung: Mehr Steuern für Vermögende. Die Bürgerbewegung Finanzwende unterstützt diese Forderung.
Aber trifft das wirklich nur Superreiche? Oder alle Bürger und Unternehmer mit ihrem Ersparten und ihrem Erbe?
Die Forderungen klingen vielversprechend: Der Staat solle sich die Cum ex Gelder zurückholen, Vermögende sollen mehr Steuern auf Kapitalerträge bezahlen, die Wertsteigerung bei Immobilien soll steuerpflichtig sein, Familienholdings sollen mehr Steuern bezahlen, die Vermögensteuer soll wieder kommen.
Der Knackpunkt an der Sache: Diese Forderungen sind nicht zu Ende gedacht.
Steuern auf Kapitalerträge existieren bereits. Jeder zahlt einen festen Prozentsatz auf Zinsen und Kapitalerträge. Das behalten die Banken ein und zahlen es ans Finanzamt.
Der Vorwurf von #taxmenow - Diesen festen Prozentsatz zahlen alle, sowohl Superreiche als auch Geringverdiener. Genau deshalb sollten Superreiche mehr Steuern bezahlen.
In der Praxis führt das dazu, dass der feste Prozentsatz bei der Kapitalertragsteuer abgeschafft würde. Jede*r würde einen individuellen Steuersatz bezahlen mit individueller Steuererklärung. Und die Möglichkeit, die Kapitalerträge bei der Steuer gar nicht erst anzugeben. Genau das soll die aktuelle Kapitalertragsteuer vermeiden. Ihr Ziel ist es, so viele Kapitalerträge wie möglich zu besteuern - zu einem fixen Steuertarif und unabhängig davon, ob die Kapitalerträge bei der Steuer angegeben sind oder nicht.
Eine Steuer auf die Wertsteigerung bei Immobilien würde viele Besitzer treffen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Kleine und mittelständische Unternehmen wären ebenfalls betroffen.
Eine solche Steuer setzt voraus, dass auch das Geld zum Bezahlen da ist. Vermögende mögen die Finanzmittel durchaus haben. Was aber ist mit Eigenheimbesitzern? Mit der Seniorin, die seit den 60er Jahren im noblen Frankfurter Westend wohnt? Ihre Wohnung hat eine immense Wertsteigerung erfahren, die Seniorin bezieht eine Rente - hier sind die Finanzmittel für eine Steuer auf die Wertsteigerung nicht so ohne weiteres da.
Was ist mit kleinen und mittelständischen Unternehmen? Sie betreiben die Firma seit Jahrzehnten auf einem Grundstück im Ballungsraum der Großstädte. Handwerksbetriebe, Landwirtschaftsbetriebe - um nur einige zu nennen. Diese Grundstücke sind im Wert stark gestiegen. Haben diese Betriebe das Finanzpolster für eine Steuer auf die Wertsteigerung?
Auch hier ist die #taxmenow Forderung nicht zu Ende gedacht. Denn am Ende wäre das Geld für eine Steuer auf die Wertsteigerung nur da, wenn der Betrieb das Grundstück verkauft, wenn die Seniorin ihre Wohnung verkauft.
Das widerspricht dem elementaren Grundsatz im Steuerrecht:
Dass sich die Steuer an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen ausrichten muss.
Erfahren Sie mehr über die Forderungen der #taxmenow Initiative nach höheren Steuern.
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