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Haftet der Staat für Einnahmen Ausfall w/ Corona Lockdown?

Autorenbild: Patricia LedererPatricia Lederer

Der Bundesgerichtshof hat im Musterprozess entschieden: Greift die Staatshaftung für den Verdienstausfall im Lockdown?



Bundesgerichtshof

17. März 2022

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Haben Unternehmen und Selbständige einen Schadenersatzanspruch gegen den deutschen Staat? Wegen der entgangenen Gewinne im ersten Lockdown 2020?


Der Musterprozess in letzter Instanz: Da prüft der Bundesgerichtshof sehr genau ob dem Unternehmen - hier: Gastronom - ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Für den entgangenen Gewinn im ersten Lockdown als viele Firmen schließen mussten. Gastwirte, Messebauer, Bühnenbauer, Musiker - Alle durften keinen Umsatz mehr machen im ersten Lockdown.


Das Urteil hat Breitenwirkung für viele Firmen in Deutschland. Steht jeder Firma, allen Selbständigen ein Anspruch auf Verdienstausfall zu?


In seinem Urteil nimmt der Bundesgerichtshof das Infektionsschutzgesetz unter die Lupe, ebenso wie die Grundrechte auf Berufsfreiheit und auf Unternehmerfreiheit. Entscheidend ist am Ende das Sozialstaatsprinzip.


Erfahren Sie mehr dazu:

Sehen Sie hier unser neues Video zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs an!




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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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