Neues Urteil: Unternehmen brauchen bei der Steuerprüfung nicht alle Daten herausgeben. Das hat der Bundesfinanzhof in einem richtungweisenden Urteil entschieden.
Bundesfinanzhof
17. September 2021
Der Betriebsprüfer will auf die Daten in der Firma zugreifen - Ist das erlaubt?
Welche Daten müssen Firmeninhaber und Selbständige herausgeben? Und welche nicht?
Dazu hat der Bundesfinanzhof ein Machtwort gesprochen.
Der unbegrenzte Datenzugriff des Finanzamts ist rechtswidrig.
Das höchste Steuergericht schreibt dem Finanzamt eine Reihe von Pflichten ins Hausaufgabenheft.
Hausaufgabe Nr. 1
Zuallererst muss das Finanzamt prüfen, welche konkreten Daten es einsehen will. Und ob ein solcher Datenzugriff verhältnismäßig ist. Diese Prüfung muss beim Finanzamt stattfinden, bevor es die sog. Prüfungsanordnung verschickt. Mit diesem Papier startet bekanntlich die Betriebsprüfung.
Genau dieser erste Prüfungsschritt findet in der Praxis der Finanzverwaltung nicht statt.
Der Datenzugriff ist ein Textbaustein, der standardmäßig in der Prüfungsanordnung enthalten ist. Eine Konkretisierung auf bestimmte Daten lässt sich darin ebenso wenig finden wie die zwingend gebotene Prüfung, ob der Datenzugriff im Unternehmen verhältnismäßig ist.
Hausaufgabe Nr. 2
Das Finanzamt muss garantieren, dass die Daten geschützt sind.
Genau da liegt das Problem. Die Prüfer greifen mit dem Laptop auf die Daten in der Firma zu. Was geschieht wenn der Laptop verloren geht? Was passiert wenn der USB Stick mit den Firmendaten verschwindet?
Der Bundesfinanzhof entscheidet dazu klipp und klar: Die Firmendaten genießen absoluten Schutz. Solange das Finanzamt diesen Datenschutz nicht garantieren kann, ist der Datenzugriff rechtswidrig.
So wehren Sie sich!
Wir bei TaxPro raten jedem Betroffenen, gegen die Betriebsprüfung Einspruch einzulegen.
Die Prüfung startet immer mit der sogenannten Prüfungsanordnung. Diese Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt. Und Verwaltungsakte lassen sich mit dem Einspruch anfechten.
Erfahren Sie mehr über den rechtswidrigen Datenzugriff bei der Betriebsprüfung.
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