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AutorenbildPatricia Lederer

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Das neue Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz ist da: Online Plattformen melden ans Finanzamt, das macht das Finanzamt


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

13. Januar 2023

 

Die Meldepflicht ist da: Seit 1. Januar 2023 erfassen die Online Plattformen für das Finanzamt wer wieviel Geld verdient.


Möglich macht dies das neue Plattformen Steuertransparenz Gesetz (PStTG). Ziel ist es für mehr Steuertransparenz und mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Daher müssen die Online Plattformen alle Einnahmen erfassen und ans Finanzamt melden.


Was macht das Finanzamt mit den Daten? Erhält das Finanzamt von allen Online-Plattformen Daten über die Verkäufer:innen? Gilt das nur für Gewerbliche oder auch für Private?

Fakt ist: Die Online Plattformen melden alle Einnahmen ans Finanzamt und die Gebühren.


Zu den Einnahmen zählen die reinen Umsätze. Was dem an Ausgaben gegenübersteht, müssen Betroffene gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Das bedeutet: Für jede Anschaffung soll der Beleg, die Rechnung aufzubewahren sein.


Vor allem bei privaten Anschaffungen führt das zu erheblichen Problemen.

Denn nicht immer bewahren Menschen alle privaten Rechnungen und Quittungen auf - nur bei Handwerkerrechnungen sind sie dazu verpflichtet. Erschwerend kommt hinzu: Was wenn es gar keine Rechnungen gibt? Weil Menschen den Keller ausmisten, den Haushalt auflösen - und das verkaufen wofür sie oftmals gar keine Rechnung oder Quittung haben? Hier wird sich das neue Gesetz in der Praxis beweisen müssen.


Was ist mit dem Freibetrag? Alles unter 600 Euro ist steuerfrei?

Die Annahme ist weit verbreitet und kursiert auch im Netz. Sie ist: Falsch. Die 600 Euro Grenze gilt nur in ganz bestimmten Fällen. Sie ist im Paragraf 23 Einkommensteuer-Gesetz geregelt. 600 Euro lassen sich steuerfrei verdienen beim Spekulationsgeschäft. Was fällt darunter? Zuerst: Alle Anschaffungen, die innerhalb eines Jahres ab dem Kauf weiterverkauft werden. Als Zweites: Nur solche Anschaffungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen.


Was gehört dazu? Wertvolle Dinge wie Schmuck, Gemälde, Briefmarken oder Münzen: Ja. Krypto Deals: Ja, allerdings laufen Musterprozesse dagegen. Konzertkarten und Fussball Tickets zählen ebenfalls dazu. Andere Dinge wie Möbel, Hausrat, Fahrrad oder Pkw nicht. Sind dann diese Dinge steuerfrei zu verkaufen?


Hier ist die 600 Euro Grenze nicht entscheidend. Sondern die Frage ob das gewerblich ist oder nicht. Diese Frage lässt sich nur im Verfahren gegenüber dem Finanzamt klären. Eine feste Euro Grenze im Sinne von - bis zu soundsoviel Euro ist alles steuerfrei zu verkaufen - existiert nicht.

Bekommt nur das Finanzamt die Daten?

Auf den ersten Blick melden die Online Plattformen die Daten ausschließlich ans Finanzamt. Die Datenübermittlung erfolgt an eine bundeseinheitliche Stelle, das ist das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Behörde verteilt die Daten dann an bundesweit an die Finanzämter. Von dort aus ist das Teilen der Daten mit dem Jobcenter oder dem Zoll abzusehen.


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