Das Finanzamt bekommt Informationen über die Bankkonten im Ausland. Diese Länder machen mit und das ist die Rechtslage in Deutschland.

Bundesfinanzministerium
29. August 2022
Die finale Länderliste ist da: Welche Länder machen mit beim Informationsaustausch mit dem deutschen Finanzamt?
Das Bundesfinanzministerium hat die aktuelle Liste dieser Länder veröffentlicht. Und der Countdown läuft: Zum 30. September 2022 teilen diese Länder dem Finanzamt in Deutschland Informationen über Auslandskonten mit. Der Informationsaustausch erfolgt bundesweit zentral über das Bundeszentralamt für Steuern.
Was tauschen die Behörden aus? Das umfasst persönliche Daten genauso wie den Kontostand und noch weitere Details über die Kontobewegungen. Der Informationsaustausch erfolgt mit Kontostand per 31. Juli 2022.
Aktuelle Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG). Gleichwohl ist dieser Informationsaustausch steuerrechtlich umstritten. Darf das Finanzamt in Deutschland die übermittelten Daten auswerten? Oder verstößt dieser Informationsaustausch gegen Grundrechte? Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist insoweit besonders betroffen.
Diese Rechtsfrage ist grundlegend und von erheblicher Tragweite. Aktuell steht beim obersten Bundesgericht für Steuern, dem Bundesfinanzhof in München, ein Prozess zu genau dieser Rechtsfrage an.
Die Liste derjenigen Länder, die Informationen austauschen, dürfte hierfür nicht die erforderliche Rechtsgrundlage bieten. Diese hat das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht (Aktenzeichen IV B 6 - S 1315/19/10030 :044). Gesetzescharakter kommt dieser Liste jedoch nicht zu. Der Bundesfinanzhof wird sich dazu äußern.