Attac verliert den Status der Gemeinnützigkeit. Das letzte Urteil ist allerdings noch nicht gesprochen.
Bundesfinanzhof
27. Februar 2019
Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs in München am 26. Februar 2019: Das höchste deutsche Finanzgericht entzieht Attac den Status der Gemeinnützigkeit.
Die Gemeinnützigkeit kann Vereinen große Steuervorteile bringen. Allerdings zieht das auch hohen Beratungsaufwand mit sich. Denn der Status der Gemeinnützigkeit ist eng geknüpft an bestimmte Voraussetzungen, die laufend kontrolliert werden und erfüllt sein müssen.
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem jahrelangen Rechtsstreit ein Zeichen gesetzt.
Zuerst hatte das Finanzamt Frankfurt am Main den Status der Gemeinnützigkeit gegenüber Attac aberkannt. Der Verein hatte dies angefochten und seine Rechtsauffassung erfolgreich vor dem Hessischen Finanzgericht durchgesetzt. Das Urteil wurde allerdings nicht bestandskräftig, sondern auf Betreiben von Finanzamt und Finanzministerium zur Überprüfung durch den Bundesfinanzhof gestellt.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt wie folgt entschieden: Attac beeinflusse die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung mit eigenen Kampagnen. Damit verlasse Attac die Ebene der politischen Bildung. Der Verein sei daher nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung einzustufen.
Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac ist damit aber noch längst nicht abgeschlossen.
Der Bundesfinanzhof hat den Rechtsstreit an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen. Das Finanzgericht muss jetzt aufklären, ob die Kampagnen dem Verein oder den Attac-Aktivisten zuzurechnen sind.
Attac steht der Rechtsweg also weiterhin offen, um den Kampf um die Gemeinnützigkeit auszufechten. Sollte dies vor dem Hessischen Finanzgericht nicht erfolgreich sein, so stünde Attac der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof und zum Bundesverfassungsgericht offen. Wir werden weiter berichten.
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