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AutorenbildPatricia Lederer

Aktuelle Updates zu Steuern & Finanzamt im März 2024

Neue Gesetze und Urteile im Steuerrecht - Das sollten Sie wissen!



Steuer Tipps & Tricks

04. März 2024

 

In unserem aktuellen TaxPro Newsletter möchten wir Sie über wichtige rechtliche Entwicklungen informieren. Wir behandeln Themen wie die neue Meldepflicht des Arbeitgebers zur Elternzeit ab dem 1. Januar 2024 und die jüngsten Korrekturen des Bundesfinanzhofs bezüglich der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Unternehmensvermögen. Ebenso beleuchten wir die strengen Anforderungen an die steuerliche Befreiung von Immobilienveräußerungen innerhalb der Zehnjahresfrist und die Risiken bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zu nutzen, um sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren und Ihre steuerlichen Angelegenheiten entsprechend zu organisieren.


Im Fokus dieser Ausgabe:


Neue Meldepflicht des Arbeitgebers zur Elternzeit: 

Ab dem 1.1.2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende der Elternzeit ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch an die Sozialversicherungsträger melden. Diese Meldungen müssen lückenlos und zeitgerecht erfolgen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, die automatische Generierung dieser Meldungen durch das Entgeltabrechnungsprogramm zu nutzen, sobald der Elterngeldbezugszeitraum erfasst ist.


Erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen: BFH korrigiert Anwendung des 90 %-Einstiegstests: 

Der Bundesfinanzhof korrigiert die Anwendung des 90 %-Einstiegstests für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen, indem er festlegt, dass bei Handelsunternehmen betrieblich veranlasste Schulden von den Finanzmitteln abzuziehen sind, um Missbrauch zu verhindern. Die neue Auslegung der gesetzlichen Regelung betrifft nicht nur Handelsunternehmen, sondern könnte auch auf andere Unternehmen angewendet werden, während die Abgrenzung eines "typischen Handelsunternehmens" noch offen bleibt. Die Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten.


Immobilienveräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist: Steuerbefreiung wegen Eigennutzung nur in engen Grenzen: 

Die steuerliche Befreiung von Immobilienveräußerungen innerhalb der Zehnjahresfrist aufgrund von Eigennutzung unterliegt engen Grenzen, wie aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zeigen. Nutzungsüberlassungen an geschiedene Ehegatten oder nahe Angehörige wie (Schwieger-)Mütter gelten nicht als Eigennutzung zu eigenen Wohnzwecken. Zudem wird die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht auf unbebaute Teile des Grundstücks ausgedehnt, wenn diese abgetrennt und veräußert werden, was eine sorgfältige Prüfung der steuerlichen Folgen bei Grundstücksveräußerungen erfordert.


Vorsicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen: 

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung jeder weitere Minijob voll versicherungspflichtig ist. Arbeitgeber müssen daher darauf achten, dass Pauschalbeiträge nur für die erste geringfügige Beschäftigung entrichtet werden. Die korrekte sozialversicherungsrechtliche Meldung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, der sich bei Zweifelsfällen bei sachkundigen Stellen informieren sollte. Bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitgebers kann eine rückwirkende Korrektur erfolgen, was zu Haftungsrisiken führt, weshalb eine sorgfältige Überprüfung und Dokumentation der Beschäftigungsverhältnisse ratsam ist.


Doch wie behalten Steuerpflichtige und ihre Berater hier den Überblick? Was gilt für wen ab wann? 


Ganz einfach: Mit dem TaxPro Newsletter. Hier finden Sie alle Informationen rund um die aktuellen Steuerthemen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für Unternehmer und Freiberufler, für Bezieher von Kapitaleinkünften, für Hauseigentümer ebenso wie für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. 


Schauen Sie dazu auch gerne auf unserem YouTube Kanal: www.taxpro.tv vorbei. 


Und wenn Sie eine Beratung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Einen Termin können Sie hier buchen: Individuelle Erstberatung


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